Wann Sie ummelden müssen
Nach Angaben der DGT (Verkehrsbehörde) müssen Sie das Fahrzeug in Spanien neu zulassen, wenn Sie es in einem anderen EU-Land gekauft haben oder schon vor Ihrem Umzug Eigentümer waren: Ohne spanische Zulassung dürfen Sie damit nicht fahren. Eine Frist nennt diese Seite nicht.
Die Steuerfristen sind ein eigenes Thema und stehen hier nicht: Sie hängen vom Einzelfall ab und sind bei der Agencia Tributaria zu erfragen. Liegen Ihr Umzug und die Zulassung weit auseinander, klären Sie das, bevor Sie handeln.
Dieser Ratgeber geht davon aus, dass Sie schon hier leben oder kurz davor sind. Fehlen Ihnen noch die Aufenthaltsunterlagen, lesen Sie NIE und erste Behördengänge.
Die Schritte in der richtigen Reihenfolge
- Abmeldung im Herkunftsland. Laut DGT muss das Fahrzeug vor der Überführung im Herkunftsland wegen Ausfuhr abgemeldet werden DGT.
- Spanische ITV. Das Auto wird in einer zugelassenen ITV-Station (Prüfstelle) vorgeführt, um das spanische Datenblatt (Ficha técnica) zu erhalten.
- Sondersteuer auf bestimmte Beförderungsmittel. Nachgewiesen wird sie mit dem Modelo 576 (Zahlung) oder, falls zutreffend, mit dem Modelo 06 (Befreiung, z. B. bei Wohnsitzverlegung) Online-Portal der DGT.
- Kfz-Steuer (IVTM) bei der Gemeinde Ihres Wohnsitzes: Sie muss beglichen und der Nachweis der Verkehrsbehörde vorgelegt werden.
- Termin bei der Jefatura de Tráfico und Antrag auf Zulassung.
- Kennzeichen mit der neuen Nummer, in einem zugelassenen Betrieb, sowie die Pflichtversicherung.
Die Reihenfolge ist wichtig: Die Befreiung mit dem Modelo 06 beantragen Sie vor der endgültigen Zulassung, und die Verkehrsbehörde verlangt die Nachweise über Sondersteuer und Kfz-Steuer.
Die ITV: spanisches Datenblatt
Die ITV ist der technische Schritt. Dafür verlangt die DGT laut ihrer Seite:
- den Fahrzeugschein des Herkunftslandes,
- den Nachweis der Typgenehmigung: die europäische Übereinstimmungsbescheinigung (CoC), ein Kurzdatenblatt oder, bei Fahrzeugen vor 2002, eine individuelle Genehmigung,
- den Kaufvertrag oder die Rechnung, wenn Sie nicht der im Fahrzeugschein eingetragene Halter sind.
Haben Sie nur Ihren Wohnsitz verlegt und sind Halter, genügen die Originalunterlagen. Damit erhalten Sie von der ITV das spanische Datenblatt. Das Online-Portal der DGT verlangt, dass Sie prüfen, ob das Fahrzeug ein elektronisches ITV-Datenblatt hat Online-Portal der DGT.
Tipp dieses Ratgebers (nicht aus einer amtlichen Quelle): Das CoC stellt der Hersteller oder sein Vertreter aus. Fordern Sie es früh an, denn meist verzögert gerade das fehlende CoC diesen Schritt. Wenn Sie unsicher sind, ob das Auto die Prüfung besteht, kann eine vertrauenswürdige Werkstatt es vorher ansehen.
Sondersteuer: Modelo 576 oder Befreiung mit dem Modelo 06
Bei der ersten Zulassung in Spanien muss die Sondersteuer auf bestimmte Beförderungsmittel nachgewiesen werden (umgangssprachlich „Zulassungssteuer“). Die DGT fasst es so zusammen: Nachgewiesen wird die Zahlung mit dem Modelo 576, 06 oder 05 der Agencia Tributaria oder die Befreiung beziehungsweise Nichtsteuerbarkeit DGT.
Ohne Befreiung: Modelo 576
Es ist das allgemeine Formular für steuerpflichtige, nicht befreite Fahrzeuge. Es wird in der Regel online eingereicht; Privatpersonen, die nicht im Unternehmerverzeichnis stehen, können es mit Termin an einer persönlichen Servicestelle einreichen, wenn sie Halter sind und vorher gezahlt haben. Ergebnis ist ein elektronischer Zulassungscode (CEM) Agencia Tributaria. Die Höhe hängt vom Fahrzeug ab (laut DGT bei der Zulassung von den CO2-Emissionen) und ändert sich: Schlagen Sie sie in der Quelle nach, nicht in einem Ratgeber.
Wenn Sie nach Spanien ziehen: Befreiung (Modelo 06, Schlüssel ET4)
Die Agencia Tributaria sieht eine Befreiung für Fahrzeuge vor, die wegen der Verlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes des Halters aus dem Ausland nach Spanien zugelassen werden. Die Voraussetzungen Agencia Tributaria:
- Sie haben mindestens die zwölf aufeinanderfolgenden Monate vor dem Umzug gewöhnlich außerhalb Spaniens gewohnt.
- Sie haben das Fahrzeug am bisherigen Wohnsitz mindestens sechs Monate vor dessen Aufgabe genutzt.
- Das Fahrzeug wurde im Herkunftsland unter normalen Steuerbedingungen erworben oder eingeführt, ohne Befreiung oder Steuererstattung bei der Ausfuhr (mit Ausnahmen für diplomatische, konsularische und internationale Organisationen).
- Es darf in den zwölf Monaten nach der Zulassung nicht veräußert werden. Bei einem früheren Verkauf wird die Steuer zum Zeitpunkt des Verstoßes verlangt.
So beantragen Sie es laut Anleitung zum Modelo 06: Das Feld „Befreit“ wird angekreuzt und der Schlüssel ET4 eingetragen. Vorzulegen sind die vom zuständigen Konsulat ausgestellte Bescheinigung über mindestens zwölf aufeinanderfolgende Monate Wohnsitz außerhalb Spaniens (Original und Kopie) und die Kaufrechnung des Fahrzeugs (Original und Kopie). Wer kein Gestor ist, erstellt den Entwurf im Online-Portal der Agencia Tributaria, druckt ihn aus und reicht ihn mit den Unterlagen in Papierform bei der Delegación oder Administración der Agencia Tributaria seines steuerlichen Wohnsitzes ein. Die Einreichung muss vor der endgültigen Zulassung erfolgen: Das Auto kann erst zugelassen werden, wenn die Erklärung validiert ist.
Die Seite zum Modelo 06 ergänzt, dass die Erklärung persönlich abzugeben ist, weil Unterlagen beizufügen sind, und dass der elektronische Weg nur zugelassenen Gestores administrativos offensteht.
Kfz-Steuer in Ihrer Gemeinde
Die Kfz-Steuer (IVTM) ist eine Gemeindesteuer und fällt jährlich an. Für die Zulassung verlangt das Online-Portal der DGT, sie bei der Gemeinde Ihres Wohnsitzes zu begleichen und den Zahlungs- oder Befreiungsnachweis vorzulegen DGT.
Ein Beispiel aus Palma: Die Anmeldung läuft über das Verfahren IVTM.01 des Ajuntament Ajuntament de Palma. In anderen Gemeinden gelten Verfahren und Zahlungsweg der jeweiligen Gemeinde: Fragen Sie in deren Online-Portal oder im Bürgerbüro nach. Üblicherweise werden das ITV-Datenblatt und die Anmeldung in der Gemeinde (Empadronamiento) verlangt.
Termin bei der Verkehrsbehörde, Zulassung und Kennzeichen
Der Antrag wird im Online-Portal der DGT gestellt (mit elektronischem Personalausweis, digitalem Zertifikat oder Cl@ve) oder persönlich bei einer Jefatura oder Oficina de Tráfico, mit Termin im Internet oder unter 060. Der persönliche Weg ist Privatpersonen vorbehalten: Firmen und juristische Personen arbeiten elektronisch DGT. Den Termin buchen Sie über die Terminvergabe der Jefaturas; auf den Balearen bei der Jefatura de Illes Balears und ihren Außenstellen.
- Gebühr. Für die Zulassung fällt eine Verkehrsgebühr an; bei der elektronischen Antragstellung wird sie vorab bezahlt und der Beleg angehängt, persönlich kann man im Amt mit Karte zahlen. Die Höhe ändert sich: Fragen Sie die DGT.
- Entscheidung. Die DGT hat höchstens drei Monate Zeit; bleibt eine Antwort aus, gilt der Antrag als abgelehnt (Schweigen gilt als Ablehnung) DGT.
- Fahrzeugschein. Nach der Zulassung erhalten Sie Kennzeichennummer und Zulassungsbescheinigung; damit kaufen Sie die Kennzeichen.
- Kennzeichen. Sie bekommen sie in einem zugelassenen Betrieb gegen Vorlage der Originalunterlagen (Fotokopien gelten nicht). Verkleinerte Schilder sind nur erlaubt, wenn das Fahrzeug ab Werk dafür zugelassen ist.
Unterlagen: Liste zum Mitnehmen
- Fahrzeugschein aus dem Herkunftsland und Nachweis der Ausfuhr-Abmeldung.
- Europäische Übereinstimmungsbescheinigung (CoC), Kurzdatenblatt oder individuelle Genehmigung sowie das spanische Datenblatt der ITV.
- Kaufvertrag oder Rechnung (für die Befreiung ET4 ohnehin erforderlich).
- Konsulatsbescheinigung über mindestens zwölf Monate Wohnsitz außerhalb Spaniens, wenn Sie die Befreiung beantragen.
- Nachweis der Sondersteuer: Modelo 576 mit CEM oder validiertes Modelo 06.
- Nachweis der bezahlten Kfz-Steuer Ihrer Gemeinde.
- Nachweis der Verkehrsgebühr.
- Ihr Ausweis und gegebenenfalls Ihr Aufenthaltsdokument (mehr dazu hier).
Die genaue Liste kann je nach Herkunft des Autos abweichen. Die DGT unterscheidet etwa Gebrauchtwagen aus der EU von denen aus Drittländern (hier: Einfuhrbescheinigung H1, sofern nicht auf dem ITV-Datenblatt vermerkt) und behandelt seit dem 1. Januar 2021 aus dem Vereinigten Königreich eingeführte Fahrzeuge wie solche aus Drittländern, es sei denn, sie haben EU-Status und es liegt die Bescheinigung der AEAT vor DGT.
Kennzeichen und Versicherung aus dem Herkunftsland
Kennzeichen. Die DGT sagt nur, dass das Fahrzeug vor der Überführung im Herkunftsland wegen Ausfuhr abzumelden ist DGT. Wie das geht und was mit den alten Schildern geschieht, hängt von diesem Land ab: Fragen Sie dessen Zulassungsstelle.
Versicherung. Zum Fahren brauchen Sie die Pflichtversicherung und Kennzeichen mit der neuen Nummer DGT. Für die Zeit des Verfahrens gilt: Bis zur Zulassung dürfen Sie nicht fahren, können aber grüne Kurzzeitkennzeichen beantragen, mit denen Sie zwei Monate (verlängerbar) mit versichertem Fahrzeug fahren dürfen, oder die Kurzzeitkennzeichen des Herkunftslandes nutzen, solange sie gültig sind.
Die ausgewerteten amtlichen Quellen sagen nichts dazu, was mit der Police des Herkunftslandes geschieht oder ob sie gekündigt oder weitergeführt wird. Tipp dieses Ratgebers (nicht amtlich): Fragen Sie Ihre bisherige Versicherung, bevor Sie etwas kündigen, und kündigen Sie erst, wenn das Auto in Spanien versichert ist.
Häufige Fehler
- Zur Verkehrsbehörde ohne geklärte Sondersteuer. Die Befreiung wird vor der Zulassung beantragt; ohne sie (oder ohne Modelo 576) geht es nicht weiter.
- Die Befreiung als sicher annehmen. Es gibt Zeitvoraussetzungen (zwölf und sechs Monate) und ein Verkaufsverbot für zwölf Monate. Prüfen Sie das, bevor Sie damit rechnen.
- Die Konsulatsbescheinigung zu spät beantragen. Sie wird von einem Konsulat ausgestellt und kann dauern.
- CoC oder Rechnung verlieren. Ohne nachgewiesene Typgenehmigung gibt die ITV kein spanisches Datenblatt aus.
- Die Kfz-Steuer vergessen. Sie ist kommunal und wird bei der Verkehrsbehörde nachgewiesen.
- Das Auto im Herkunftsland nicht abmelden, bevor es überführt wird.
- Ohne Papiere fahren. Die DGT sagt klar: Ohne Unterlagen und Kennzeichen darf man nicht fahren. Brauchen Sie das Auto zwischendurch, beantragen Sie Kurzzeitkennzeichen.
- Alten Beträgen vertrauen. Steuern und Gebühren ändern sich: Bestätigen Sie sie immer in der Quelle.
Wann sich eine Gestoría lohnt
Sie können alles selbst erledigen: Die amtlichen Quellen beschreiben das Verfahren. Aber mehrere Behörden und Fristen greifen ineinander. Eine Gestoría kann sich lohnen, wenn:
- Sie nicht sicher Spanisch sprechen oder kein digitales Zertifikat und kein Cl@ve haben (online geht es nur damit).
- Ihr Fall nicht der Normalfall ist: Auto aus einem anderen Land, aus dem Vereinigten Königreich oder einem Drittland eingeführt, oder Zweifel an der Befreiung.
- Sie ITV, Agencia Tributaria, Gemeinde und Verkehrsbehörde nicht selbst koordinieren möchten.
Eine nützliche amtliche Angabe: Den elektronischen Weg beim Modelo 06 dürfen nur zugelassene Gestores administrativos nutzen Agencia Tributaria. Was eine Gestoría ist und wie sie sich von einer Steuerberatung unterscheidet, lesen Sie unter Selbstständig oder Gesellschaft, Gestoría oder Steuerberatung; wie Sie die Kammerzugehörigkeit prüfen, unter Berufskammern und Kammermitglieder.
Tipp dieses Ratgebers (nicht amtlich): Lassen Sie sich den Preis schriftlich geben, mit Angabe, was enthalten ist (Gebühren und Steuern gesondert), und wer welches Dokument einreicht.
Fachleute im Verzeichnis
Passende Bereiche zu diesem Ratgeber:
Steuerberater und GestoríasAutowerkstätten
Quellen und Abrufdatum
Amtliche Quellen, abgerufen am 24. Oktober 2026. Verfahren, Anforderungen und Beträge ändern sich: Prüfen Sie die Quelle immer, bevor Sie handeln.
- DGT: Ein Fahrzeug aus der EU zulassen
- DGT: Zulassung von Fahrzeugen aus dem Ausland
- DGT: Terminvergabe bei den Verkehrsbehörden
- Agencia Tributaria: Modelo 576, Zulassungssteuer
- Agencia Tributaria: Befreiungen bei der Erstzulassung (Wohnsitzverlegung)
- Agencia Tributaria: Modelo 06, Befreiungen von der Zulassungssteuer
- Agencia Tributaria: Anleitung zum Modelo 06
- Ajuntament de Palma: IVTM.01, Anmeldung zur Kfz-Steuer
Allgemeine Information, ersetzt nicht die Beratung durch eine Fachperson.
